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Die Nordschleswigsche Gemeinde wurde am 25.3.1923 gemäß der dänischen Gesetzgebung als evangelisch-lutherische »Freigemeinde« in der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig gegründet.

Sie ist selbständig, durch einen Anschlussvertrag jedoch eng mit der Nordelbischen Kirche verbunden.

Ihre Pastorinnen und Pastoren unterstehen der geistlichen Aufsicht des Bischofs in Schleswig.

Den Anstoß zu ihrer Gründung gab die damalige kirchliche Situation der deutschen Nordschleswiger, die nach der Abstimmung von 1920 durch die neue Grenzziehung zu Dänemark gehörten.

Es  waren nämlich viele der bisherigen Pastoren nicht in ihren Ämtern verblieben, so dass in einer Reihe von Gemeinden keine oder nicht genügende deutschsprachige Gottesdienste und Amtshandlungen mehr stattfinden konnten.

In den vier nordschleswigschen Städten Apenrade, Hadersleben, Sonderburg und Tondern sorgte die dänische Volkskirche durch Errichtung von Pastorenstellen für den deutschen Teil der Bevölkerung für eine Lösung. Und auch im ländlichen Bereich gab es einige Ansätze zur Entschärfung der Situation, indem verbliebene Pastoren in den jetzt mit dänischen Pastoren besetzten Bereichen deutschsprachige Amtshandlungen ausführen sollten.

Die Ansätze auf dem Lande erwiesen sich aber insgesamt als unzureichend und für die beauftragten Pastoren als starke, auf die Dauer nicht zu tragende Belastung. Die Seelsorge im engeren Sinne konnte so nicht zufriedenstellend geleistet werden.

Deutsche Nordschleswiger nahmen deswegen auf verschiedenen Wegen Verhandlungen mit den örtlichen Kirchengemeinden und auch mit dem dänischen Kirchenministerium auf, um annehmbare Verhältnisse – beispielsweise durch die Anstellung von Zweitpastoren für den deutschen Bevölkerungsteil – zu erreichen. Sie scheiterten aber immer wieder.

So ergriff schließlich der Tingleffer Kaufmann Jacob Nissen die Initiative zur Gründung einer selbständigen deutschen Kirche in Nordschleswig.

Dies war gemäß der dänischen Gesetzgebung nur in Form einer »Freikirche« möglich und wirkte im Verhältnis zur Volkskirche sektiererisch. Aber es gab keine andere Möglichkeit. Und vor allem: die Schleswig-Holsteinische Landeskirche war bereit, die Bemühungen zu unterstützen und finanziell abzusichern, da die eigenen Beitragseinnahmen der Nordschleswiger für die Anstellung von Pastoren nicht ausgereicht hätten.

Ihre 1923 übernommenen Aufgaben erfüllt die Nordschleswigsche Gemeinde, abgesehen von einigen Jahren zwangsweiser Unterbrechung nach 1945, bis heute. Der zunächst einzigen Pfarrstelle in Tingleff, die aber weit ins Land ausstrahlte, folgten bald weitere Stellen.

Gegenwärtig bestehen fünf Pfarrbezirke, die praktisch alle evangelisch-lutherischen Deutschen im ländlichen Bereich kirchlich betreuen können. Dass dies Angebot – auch von aus Deutschland zugezogenen Familien und Einzelpersonen – gut angenommen wird, bestätigt unter anderem eine seit vielen Jahren stabile Entwicklung der Mitgliederzahlen.

Die Satzung der Nordschleswigschen Gemeinde